Beratungen

Folgende Beratungen bieten wir Ihnen durch externe Partner oder selbst an:

Ausbildungsberatung

Ausbildungsberatung

Die Kreishandwerkerschaft bietet für alle Gewerke im regelmäßigen Abstand von vier Wochen, kostenlose Ausbildungsberatungen für Ausbildungsbetriebe und für Auszubildende an.

Hierzu zählt z. B. die Beratung der Betriebe und Ausbilder sowie Mediation im Konfliktfall mit Auszubildenden.

Betriebsberatung

Betriebsberatung

Die Führung eines modernen Handwerksbetriebes erfordert heute von jedem Handwerksmeister neben guten praktischen Kenntnissen auch wirtschaftlichen Sachverstand.

Handwerksbetriebe, die sich erfolgreich am Markt behaupten wollen, müssen markt-, kunden- und kostenorientiert denken und handeln. Dabei ist das entsprechende Know-how in Sachen Kostenrechnung, Finanzierung, Marketing und Personalführung mittlerweile genauso unverzichtbar wie handwerkliches Können.

Zur Bewältigung dieser vielfältigen und oft schwierigen betriebswirtschaftlichen Probleme können Sie auf die kostenfreien Betriebsberater der Handwerkskammer zurückgreifen. Diese befinden sich mehrmals wöchentlich in unserer Geschäftsstelle. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung

Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung

Viele Arbeitgeber sind unsicher oder auch skeptisch, wenn es um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen geht. Sie befürchten, dass schwerbehinderte Menschen nur beschränkt leistungsfähig sind und werten deren besonderen Kündigungsschutz als Risiko.

Wie sieht es mit der Leistungsfähigkeit schwerbehinderter Menschen aus?

Verschiedene Untersuchungen bei Arbeitgebern, die über Erfahrungen mit der Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verfügen, bestätigen immer wieder, dass diese nur geringe Fehlzeiten haben und ihre Arbeit besonders engagiert verrichten. Dies resultiert daraus, dass die berufliche Integration und die Anerkennung ihrer Leistung für behinderte Menschen einen hohen Stellenwert haben. Wichtig ist, dass Anforderungen und Leistungsprofil übereinstimmen.

Die Einstellung kann auch finanziell interessant sein!

Es kann für ein Unternehmen auch finanziell interessant sein, einen schwerbehinderten Mitarbeiter einzustellen. Die Agentur für Arbeit und das Integrationsamt bieten hierzu vielfältige Fördermöglichkeiten in Form von Eingliederungszuschüssen oder Prämien aus Förderprogrammen. Sofern in Ihrem Betrieb 20 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt sind, verringert sich die Ausgleichsabgabe oder sie entfällt sogar vollständig.

Wird ein neuer Arbeitsplatz geschaffen, gibt es Zuschüsse zu den investiven Kosten durch das Integrationsamt.

Lassen Sie sich am besten vor Vertragsabschluss umfassend vom LWV Hessen Integrationsamt beraten.

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