Die Innungen

Eine Innung ist die fachliche Interessenvertretung von selbständigen Handwerkern, die in einer Berufsgruppe (z. B. Elektroniker oder Kfz) tätig sind. Teilweise gibt es auch Landes- bzw. Bundesinnungen. Eine Innung ist, wie auch die Kreishandwerkerschaft, eine Körperschaft des öffentliche Rechts.

Was ist eine Innung?

Der Innungsgedanke entspringt einer langen Tradition. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit verschwanden die Zünfte von der Bildfläche, dennoch können diese aus heutiger Sicht als Vorläufer der Innungen betrachtet werden. Schon damals war der Grundgedanke, die Interessen der Handwerker zu wahren.

Die Mitgliedschaft ist freiwillig

Jeder Handwerker kann Mitglied in einer Innung werden, muss dies aber nicht. Im Gegensatz zur Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer, geschieht dies hier auf freiwilliger Basis.

Folgende Tätigkeiten fallen unter die Aufgabenbereiche einer Innung:

  • Innungen fördern und vertreten die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder,
  • Bei Innungen steht besonders der Zusammenhalt im Fokus. Nur mit einer Stimme findet man Gehör,
  • Innungen sind in der Regel für die Abnahme der Abschluss- und Gesellenprüfungen ihrer Berufe zuständig und dienen als Ansprechpartner bei Fragen während der Aus- und Weiterbildung
  • wenn es zu Problemen zwischen Auftraggebern und Mitgliedsbetrieben kommt, versuchen Innungen unterstützend zu wirken, sodass lange Rechtsstreitigkeiten für beide Parteien erspart bleiben.

Innungen eines Kreises bilden zusammen die Kreishandwerkerschaft.


Mitgliederbereich KHS
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